Hausverwaltungen/ Wohnungsgenossenschaften

Versicherungen für die zu verwaltende Immobilie

Grundsätzlich wird zwischen Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) und Hausverwaltung unterschieden.
Die WEG-Verwaltung wird von der Eigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bestimmt und kann Miteigentümer oder externer Dritter sein.
Der Verwalter haftet gegenüber Eigentümern für alle von ihm zu vertretenden Vermögens- und Vertrauensschäden. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, Tätigkeiten wie das Aufstellen und Durchsetzen einer Hausordnung, Maßnahmen für ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung, das Abschließen eines angemessenen Versicherungsschutzes und weitere Aufgaben zur Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums auszuüben. Da Verwalter vor verschiedensten Herausforderungen stehen, lässt sich das Versicherungskonzept für Hausverwaltungen zu einem individuellen Paket zusammenstellen, welches bei Bedarf verändert werden kann.

Wohnungsbaugenossenschaften (WBG) verwalten für ihre Mitglieder meist größere Wohnimmobilien und Gebäude. Deshalb unterscheidet sich der Versicherungsschutz im wesentlichen von den Ge­bäude­ver­si­che­rungskonzepten  für  Mehrfamilienhäuser.

Diese Konzepte koppeln die unterschiedlichen Risiken und decken diese in einem 
Versicherungsvertrag. So müssen sich Hausverwaltungen, Wohnungsgenossenschaften und WEG nicht mit mehreren Gesellschaften auseinandersetzen, sondern haben alle Versicherungsangelegenheiten in einem einzigen Vertrag. Produktlösungen mit einfacher Tarifierung nach Wohneinheiten für die zu betreuenden Objekte respektive für das Portfolio der Wohnungswirtschaft sind Kombinationsmöglichkeiten aus:

Ein Schaden kann weitreichende existenzielle Auswirkungen haben. Feuer, Leitungswasser Sturm/Hagel, Elementarschäden, böswillige Beschädigung oder  Haft­pflichtansprüche Dritter sind nur einige Beispiele.

Unser Herzstück Allgefahrenschutz und deren besondere Leistungsinhalte:

  • Besserstellungsklausel -Regulierung des Schadens auf Wunsch nach Bedingungen des Vorvertrages
  • Sicherung der Konditionen des Vorvertrages ( Renta)
  •  Elementar auch für Zürs 4 Zone möglich
  • unbenannte Gefahren(es ist alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist)
  • Unterversicherungsverzicht bis 500.000 €
  • keine Beitragsanpassungsklausel

Angebot und Vergleich anfordern!

Beantworten Sie diese drei Fragen und wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot.


Termin ver­ein­baren

Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich individuell beraten.